Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person mit Vollendung ihrer Geburt werden. Voraussetzung des Erwerbs der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist und der über diesen Antrag in einer ordentlichen Sitzung entscheidet.

Bei Geschäftsunfähigen und beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen bzw. den gesetzlichen Vertreter/n zu unterschreiben. Dieser/r verpflichtet sich mit der Unterschrift zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den nicht Vollgeschäftsfähigen.

Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet dem Antragsteller die Ablehnungsgründe mitzuteilen.

Hinweis: in Fragen „Mitgliedsantrag“ wenden Sie sich bitte über die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten an den Vorstand.

 

 

Konto:

Bundesverband Ehlers-Danlos-Selbsthilfe e.V.
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG
IBAN: DE82 4786 0125 1632 0324 00
BIC: GENODEM1GTL

Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag Fördermitglied zu werden. Es kann jede volljährige natürliche oder juristische Person Fördermitglied werden, die bereit ist, die Ziele und Aufgaben des Vereins zu unterstützen. Sie unterstützen die Arbeit des Vereins u.a. durch Beiträge und Spenden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Unser medizinischer Beirat ist von einem Mitgliedsbeitrag befreit!